Ja, bei Erreichung der Normalleistung stimmen Zeit- und Geldakkord in der Regel überein. Der Akkordrichtsatz wird so festgelegt, dass er die Vergütung für die Normalleistung eines Arbeitnehmers widerspiegelt. Wenn die Normalleistung erreicht wird, sollte der Zeitaufwand, der für die Arbeit benötigt wird, mit dem Geldbetrag, der durch den Akkord verdient wird, übereinstimmen. In der Praxis können jedoch Abweichungen auftreten, wenn beispielsweise die Arbeitsbedingungen oder die Effizienz des Arbeitnehmers variieren.