Ein Fundament für eine Hebebühne in Kfz-Werkstätten kann als Betriebsvorrichtung angesehen werden, da es notwendig ist, um die Hebebühne ordnungsgemäß zu installieren und zu betreiben. Die Abschreibungsdauer für solche Betriebsvorrichtungen liegt in der Regel zwischen 5 und 10 Jahren, abhängig von den spezifischen Umständen und der Nutzungsdauer. Es ist ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, um die genaue Abschreibungsdauer in deinem speziellen Fall zu klären.