Software gehört in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu den Betriebsausgaben. Je nach Art der Software kann sie entweder als laufendesausgabe oder als Investition in Anlageverm&ou...
Software gehört in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu den Betriebsausgaben. Je nach Art der Software kann sie entweder als laufendesausgabe oder als Investition in Anlageverm&ou...