In der Betriebswirtschaft werden verschiedene Betriebsarten unterschieden, darunter: 1. **Einzelunternehmen**: Ein Betrieb, der von einer einzelnen Person geführt wird. 2. **Personengesellschaften**: Dazu gehören Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Kommanditgesellschaften (KG), die von mehreren Personen betrieben werden. 3. **Kapitalgesellschaften**: Hierzu zählen Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die rechtlich selbstständig sind und deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. 4. **Genossenschaften**: Zusammenschlüsse von Personen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen. „Multi-Tasking“ bezeichnet die Fähigkeit, mehrere Aufgaben oder Prozesse gleichzeitig zu erledigen. In der Betriebswirtschaft kann dies bedeuten, dass ein Unternehmen oder eine Person mehrere Projekte oder Tätigkeiten parallel bearbeitet, um Effizienz und Produktivität zu steigern. In der Informatik bezieht sich Multi-Tasking auf die gleichzeitige Ausführung mehrerer Programme oder Prozesse durch ein Betriebssystem.