In Deutschland ist die Entnahme und das Behalten von Gold aus der Asche eines Verstorbenen rechtlich nicht erlaubt. Die Asche eines Verstorbenen gilt als Teil der sterblichen Überreste und unterliegt dem Friedhofs- und Bestattungsrecht. Das bedeutet, dass sämtliche Rückstände, einschließlich Gold, in der Asche verbleiben müssen und nicht entnommen oder behalten werden dürfen. Die Asche muss in einer Urne beigesetzt werden, und jegliche Manipulation oder Entnahme von Bestandteilen der Asche ist gesetzlich untersagt.