Kann man in Bayern als Studentin in Teilzeit, die über 35 Jahre alt ist, einen Vertrag für eine Teilzeitstelle als studentische Hilfskraft annehmen?

Antwort

In Bayern gibt es keine gesetzliche Altersgrenze für studentische Hilfskräfte. Solange du an einer Hochschule immatrikuliert bist und die Anforderungen der jeweiligen Hochschule erfüllst, kannst du auch über 35 Jahre alt als studentische Hilfskraft arbeiten. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen und Anforderungen der jeweiligen Hochschule oder des Arbeitgebers zu überprüfen, da diese variieren können.

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