Ob du an den Tagen, an denen du nicht selbstständig tätig bist, als arbeitslos giltst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen deines Lan... [mehr]
In Bayern gibt es keine gesetzliche Altersgrenze für studentische Hilfskräfte. Solange du an einer Hochschule immatrikuliert bist und die Anforderungen der jeweiligen Hochschule erfüllst, kannst du auch über 35 Jahre alt als studentische Hilfskraft arbeiten. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen und Anforderungen der jeweiligen Hochschule oder des Arbeitgebers zu überprüfen, da diese variieren können.
Ob du an den Tagen, an denen du nicht selbstständig tätig bist, als arbeitslos giltst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen deines Lan... [mehr]