Mit welcher Begründung kann ich das Jobcenter um Befreiung von einer Maßnahme bitten, wenn ich einen Arbeitsplatz gefunden habe?

Antwort

Wenn du einen Arbeitsplatz gefunden hast, kannst du das Jobcenter mit der Begründung bitten, dich von einer Maßnahme zu befreien, dass du nun eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hast. Dies zeigt, dass du nicht mehr auf die Unterstützung durch die Maßnahme angewiesen bist, da du nun eigenständig für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst. Es ist wichtig, dem Jobcenter alle relevanten Informationen und Nachweise über deinen neuen Job vorzulegen, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.

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