Nein, eine Verwaltungsfachangestellte ist in der Regel keine beliehene Person. Eine beliehene Person ist jemand, der durch einen staatlichen Hoheitsakt bestimmte hoheitliche Aufgaben übertragen bekommen hat und diese in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung ausführt. Verwaltungsfachangestellte hingegen sind Angestellte im öffentlichen Dienst, die Verwaltungsaufgaben unter der Leitung und Verantwortung ihrer Vorgesetzten ausführen.