Nein, ein Polizeibeamter ist keine beliehene Person. Ein Polizeibeamter ist ein Beamter des Staates oder einer Kommune, der hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht. Beliehene Personen hingegen sind Privatpersonen oder private Unternehmen, denen durch einen Hoheitsakt bestimmte öffentliche Aufgaben übertragen wurden, die sie dann in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung wahrnehmen. Ein Beispiel für eine beliehene Person wäre ein TÜV-Prüfer, der im Auftrag des Staates Fahrzeugprüfungen durchführt.