Ja, ein Kapitän eines Schiffes kann als eine beliehene Person betrachtet werden. In der Schifffahrt wird der Kapitän mit bestimmten hoheitlichen Befugnissen ausgestattet, die normalerweise staatlichen Behörden vorbehalten sind. Dazu gehören beispielsweise die Befugnis zur Ausstellung von Seetauglichkeitszeugnissen, die Durchführung von Trauungen auf hoher See (in einigen Ländern) und die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung an Bord. Diese Befugnisse werden dem Kapitän durch staatliche Gesetze und Vorschriften übertragen, was ihn zu einer beliehenen Person macht.