Tischbestuhlungs-Abstände?

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**Einen pauschalen „Tischbestuhlungs-Abstand“ gibt es in Deutschland meist nicht; entscheidend sind Rettungswege, Durchgangsbreiten und die Nutzungsart des Raums.** ## Was praktisch gilt Für normale Gastro-, Büro- oder Aufenthaltsbereiche ist nicht der Abstand „Tisch zu Tisch“ fest vorgeschrieben, sondern die **freie nutzbare Wegbreite**. Flucht- und Verkehrswege dürfen durch Tische und Stühle nicht eingeengt werden. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt ausreichend bemessene Verkehrswege; konkretisiert wird das über die ASR. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anhang.html)) Für Arbeitsstätten regelt die ASR A2.3 die **lichten Mindestbreiten von Fluchtwegen**. Maßgeblich ist also immer die **frei bleibende Breite**, nicht die Möbeltiefe oder der Achsabstand. Schon deshalb ist die Frage „Wie viel Abstand zwischen Tischen?“ ohne Nutzungskontext zu ungenau. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-3.pdf?__blob=publicationFile)) ## Der wichtige Unterschied Bei **Versammlungsstätten** wie Veranstaltungsräumen, Sälen oder größeren Bestuhlungen gelten deutlich konkretere Sonderregeln. Dort müssen Sitzplätze in Reihen mindestens **50 cm breit** sein, und Sitzreihen brauchen eine **freie Durchgangsbreite von mindestens 45 cm**. Außerdem sind Gänge und Rettungswege gesondert bemessen. ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/sbw/_assets/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/ausser-kraft/vstaettvo_15.06.2000_ak.pdf?ts=1755513476)) Das ist der häufigste Denkfehler: Viele übernehmen die Regeln aus der Versammlungsstättenverordnung auf Restaurant- oder Besprechungsräume. Das ist oft falsch. Für ein Café mit lockerer Tischstellung gelten in der Regel andere Anforderungen als für einen bestuhlten Veranstaltungssaal. ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/sbw/_assets/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/ausser-kraft/vstaettvo_15.06.2000_ak.pdf?ts=1755513476)) ## Faustwerte, mit denen du in der Praxis planst Wenn du Tische stellen willst, sind diese Werte sinnvoller als die Suche nach einem einzigen „Mindestabstand“: - **mindestens 1,00 m frei** auf klaren Hauptwegen ist in der Praxis oft die sichere Untergrenze - **mehr Komfort** entsteht meist erst ab etwa **1,20 m bis 1,50 m** Gangbreite - zwischen besetzten Tischen ist **ca. 1,40 m bis 1,60 m** oft erst wirklich servicetauglich, wenn Stühle zurückgezogen werden Der entscheidende Punkt: Gemessen wird nicht Tischkante zu Tischkante, sondern **im realen Betrieb mit herausgezogenen Stühlen und laufendem Verkehr**. Genau daran scheitern viele Bestuhlungspläne. ## Klare Empfehlung Wenn es um **Gastronomie oder Arbeitsräume** geht, plane nicht nach „schön passend“, sondern nach **freier Wegbreite im Nutzungszustand**. Wenn es um **Veranstaltungen, Säle oder genehmigungspflichtige Bestuhlungspläne** geht, ist die jeweilige **Versammlungsstättenverordnung des Bundeslands** ausschlaggebend. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-3.pdf?__blob=publicationFile)) Wenn du es ganz knapp willst: **Nicht der Abstand zwischen den Tischen ist die Rechtsfrage, sondern ob jederzeit genug freie Durchgangs- und Rettungswegbreite übrig bleibt.**