Vergleich von Stellenbewertungen bei Beamten und Angestellten?

Antwort

Der Vergleich von Stellenbewertungen bei Beamten und Angestellten kann komplex sein, da beide Gruppen unterschiedlichen Regelungen und Bewertungssystemen unterliegen. Hier sind einige wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten: 1. **Rechtsgrundlagen**: - **Beamte**: Die Stellenbewertung erfolgt nach den Vorgaben des Beamtenrechts, das durch Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder geregelt ist. Die Besoldung richtet sich nach den Besoldungsordnungen (z.B. BBesG für Bundesbeamte). - **Angestellte**: Die Stellenbewertung erfolgt nach Tarifverträgen, wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach den Entgeltordnungen dieser Tarifverträge. 2. **Bewertungskriterien**: - **Beamte**: Die Bewertung erfolgt anhand von Dienstpostenbeschreibungen und Funktionsbewertungen. Kriterien sind u.a. die Verantwortung, die Schwierigkeit der Aufgaben und die erforderlichen Qualifikationen. - **Angestellte**: Die Bewertung erfolgt anhand von Tätigkeitsmerkmalen, die in den Entgeltordnungen festgelegt sind. Kriterien sind u.a. die Art der Tätigkeit, die Verantwortung und die erforderlichen Qualifikationen. 3. **Eingruppierung und Besoldung**: - **Beamte**: Die Besoldung erfolgt in Besoldungsgruppen (z.B. A, B, R) und Stufen, die sich nach Dienstjahren und Leistung richten. - **Angestellte**: Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppen (z.B. E1 bis E15) und Stufen, die sich nach Berufserfahrung und Leistung richten. 4. **Karriereentwicklung**: - **Beamte**: Beförderungen und Höhergruppierungen sind oft an bestimmte Dienstzeiten und Leistungsbewertungen gebunden. - **Angestellte**: Höhergruppierungen können durch Übernahme höherwertiger Tätigkeiten oder durch tarifliche Regelungen erfolgen. 5. **Leistungsbewertung**: - **Beamte**: Regelmäßige Beurteilungen durch Vorgesetzte sind üblich und können Einfluss auf Beförderungen haben. - **Angestellte**: Leistungsbewertungen können ebenfalls Einfluss auf Stufenaufstiege und Leistungsprämien haben. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen ist es ratsam, die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zu konsultieren oder sich an die Personalabteilung der jeweiligen Institution zu wenden.

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