Sind sozialpädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe verbeamtet?

Antwort

Sozialpädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sind in der Regel nicht verbeamtet. Sie arbeiten meist in Angestelltenverhältnissen, entweder bei öffentlichen Trägern wie Jugendämtern oder bei freien Trägern wie Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Organisationen. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere in bestimmten öffentlichen Einrichtungen oder bei speziellen Aufgaben, wo eine Verbeamtung möglich sein kann.

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