Sonn- und Feiertagsausgleich Feuerwehr NRW?

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In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es spezielle Regelungen für den Sonn- Feiertagsausgleich bei der Feuerwehr. Diese Regelungen sind in den jeweiligen Tarifverträgen und den Gesetzen zur Arbeitszeitgestaltung verankert. Feuerwehrangehörige, die an Sonn- und Feiertagen Dienst leisten, haben in der Regel Anspruch auf einen Ausgleich in Form von Freizeitausgleich oder finanzieller Vergütung. Die genauen Bestimmungen können je nach Feuerwehr und Tarifvertrag variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Feuerwehr oder der Personalvertretung über die spezifischen Regelungen und Ansprüche zu informieren.

Kategorie: Beruf Tags: Feuerwehr Ausgleich NRW

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