Ein Volontariat ist eine befristete praktische Ausbildung im Beruf – meist im Journalismus, in Medien, Verlagen, PR oder Kultur – bei der du direkt im Betrieb arbeitest und systematisch an...
Kann man als Rentner stundenweise ein Volontariat machen?
Antwort vom**Ja – als Rentner kannst du grundsätzlich auch stundenweise ein Volontariat machen. Entscheidend ist aber, ob es wirklich ein Volontariat im rechtlichen Sinn ist oder in Wahrheit ein normales Arbeitsverhältnis.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst)) ## Der wichtigste Punkt Ein „Volontariat“ ist in Deutschland meist keine lockere Gelegenheitsbeschäftigung, sondern eine geregelte praktische Ausbildung, vor allem in Medien, Verlagen oder Kulturberufen. Wenn du dort einfach nur ein paar Stunden pro Woche mitarbeitest, ist das oft **kein echtes Volontariat**, sondern eher ein Teilzeitjob, Praktikum oder freies Mitarbeitverhältnis. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil davon Vergütung, Sozialversicherung und Vertragsinhalt abhängen. ## Für die Rente ist meist nicht die Stundenzahl das Hauptproblem Bei einer **Altersrente** darfst du seit dem 1. Januar 2023 grundsätzlich **unbegrenzt hinzuverdienen**; das gilt auch 2026 weiter. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen bei Versichertenrenten grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst)) Anders ist es, wenn du **Erwerbsminderungsrente** bekommst: Dann gelten 2026 weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, und zusätzlich darf die Tätigkeit nicht deinem festgestellten Leistungsvermögen widersprechen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei 41.527,50 Euro jährlich. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn du normale **Altersrente** beziehst, ist ein stundenweises Volontariat meistens möglich. Problematisch wird es eher an anderer Stelle: - Ein echtes Volontariat ist oft auf **Ausbildung in Vollzeit oder mit festem Ausbildungsplan** angelegt. - „Stundenweise“ passt deshalb häufig **nicht zur typischen Form eines Volontariats**. - Wenn du produktiv mitarbeitest wie ein normaler Beschäftigter, sollte das rechtlich sauber als **Teilzeitbeschäftigung** geregelt sein. Der praktische Unterschied ist klar: **Für die Rentenversicherung ist die Arbeit oft erlaubt, aber arbeitsrechtlich heißt sie möglicherweise gar nicht Volontariat.** ## Wichtiger Sonderfall Falls du eine **Witwen-/Witwerrente** oder **Erwerbsminderungsrente** bekommst, kann Einkommen angerechnet werden. Bei Hinterbliebenenrenten gibt es Freibeträge; bei Erwerbsminderungsrenten gelten die genannten Grenzen. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst)) ## Klare Einschätzung Wenn du einfach ein paar Stunden pro Woche in einem Betrieb mitlaufen oder mitarbeiten willst, ist **„Teilzeitjob“ oder „freie Mitarbeit“ meist der passendere und rechtssicherere Begriff als „Volontariat“**. Als normaler Altersrentner scheitert das in der Regel **nicht an der Rente**, sondern eher daran, ob der Betrieb dafür die richtige Vertragsform wählt. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst))
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