Wie gestaltet man Phase E mehrere Monate nach der ersten Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell?

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**„Phase E“ ist nicht einfach eine spätere Fortsetzung des Hamburger Modells. Wenn die erste stufenweise Wiedereingliederung schon seit Monaten beendet oder abgebrochen ist, brauchst du in der Regel einen neuen medizinisch begründeten Wiedereingliederungsplan – und oft zusätzlich ein BEM, nicht bloß eine informelle „Phase E“.** ## Entscheidend ist der Unterschied Das **Hamburger Modell** ist die **stufenweise Wiedereingliederung während fortbestehender Arbeitsunfähigkeit**. Es läuft auf Basis eines ärztlichen Stufenplans, kann angepasst werden und dient der schrittweisen Rückkehr zur vollen Belastbarkeit. Währenddessen gilt man rechtlich weiter als arbeitsunfähig. ([tk.de](https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/krankengeld/stufenweise-wiedereingliederung/stufenweise-wiedereingliederung-2006096)) „**Phase E**“ wird dagegen vor allem im Kontext der **neurologischen Rehabilitation** verwendet und meint eine weiterführende Reha- und Teilhabephase nach den Akut- und Frührehaphasen. Sie ist **kein eigener Standardbegriff des Arbeitsrechts** für eine spätere zweite Runde des Hamburger Modells. ([bar-frankfurt.de](https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/_publikationen/reha_vereinbarungen/pdfs/BAREmpfPhaseE7.1.web.pdf)) ## Was mehrere Monate später praktisch richtig ist Wenn nach der ersten Wiedereingliederung Monate später wieder Einschränkungen bestehen, gibt es im Kern **drei saubere Wege**: 1. **Neue stufenweise Wiedereingliederung**, wenn erneut Arbeitsunfähigkeit vorliegt und der Arzt sie medizinisch empfiehlt. 2. **BEM mit Arbeitsplatzanpassung**, wenn du grundsätzlich arbeitsfähig bist, aber die bisherige Tätigkeit so nicht stabil schaffst. 3. **Leistungen zur Teilhabe/Reha**, wenn das Problem tiefer geht und nicht nur über Stundensteigerung lösbar ist. ([haufe.de](https://www.haufe.de/wissen/arbeitsschutz/wiedereingliederung)) Der häufigste Fehler ist, eine spätere Belastungsreduktion wie eine lockere „Verlängerung“ der alten Maßnahme zu behandeln. Genau das ist meist falsch: **Nach Monaten braucht es normalerweise eine neue ärztliche Bewertung, neue Zustimmung des Arbeitgebers und einen neuen Plan.** Der alte Plan trägt dann rechtlich und organisatorisch meist nicht mehr. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus dem Charakter der Maßnahme als konkret geplanter, laufend überprüfter Stufenprozess. ([haufe.de](https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/schell-sgbix-44-stufenweise-wiedereingliederung-239-gesundheitliche-kontrollen_idesk_PI42323_HI2729129.html)) ## So sollte man es sinnvoll gestalten Wenn tatsächlich eine spätere „Phase E“ gemeint ist, sollte sie **nicht nur über Arbeitsstunden**, sondern über **Belastungsarten** gesteuert werden. Sinnvoll ist zum Beispiel diese Reihenfolge: - erst **klare Tätigkeitsgrenzen** festlegen - dann **kognitive, soziale oder körperliche Belastungen** definieren - erst danach die **Stundenzahl** steigern Das ist besonders wichtig nach psychischen oder neurologischen Erkrankungen. Vier Stunden in ruhiger Tätigkeit sind etwas völlig anderes als vier Stunden mit Kundenkontakt, Zeitdruck und Multitasking. Genau dieser Unterschied fehlt in vielen Standardplänen. ## Konkretes Beispiel Schlecht gestaltet: - Woche 1–2: 4 Stunden - Woche 3–4: 6 Stunden - Woche 5: 8 Stunden Gut gestaltet: - Woche 1–2: 3 Stunden, keine Telefonate, keine Termine mit Zeitdruck, keine Alleinverantwortung - Woche 3–4: 4 Stunden, ein klar abgegrenzter Aufgabenblock, feste Pausen, tägliche Rückmeldung - Woche 5–6: 5–6 Stunden, erst dann schrittweise komplexere Aufgaben Der Unterschied ist entscheidend: **Nicht die reine Anwesenheit macht die Rückkehr stabil, sondern die passende Belastungsdosierung.** ## Klare Empfehlung Wenn die erste Wiedereingliederung **mehrere Monate zurückliegt**, solltest du das **nicht als „Phase E der alten Maßnahme“** behandeln, sondern als **neuen Fall mit neuer medizinischer und betrieblicher Bewertung**. Praktisch heißt das: - ärztlich neu beurteilen lassen - prüfen, ob wieder Arbeitsunfähigkeit besteht - neuen Stufenplan erstellen, falls Hamburger Modell erneut nötig ist - parallel BEM nutzen, um Aufgaben, Tempo, Pausen und Arbeitsplatz realistisch anzupassen **Kurz gesagt: Monate später geht es meist nicht um „Phase E weitermachen“, sondern um eine neue, sauber begründete Wiedereingliederung oder um BEM mit echter Arbeitsplatzanpassung.**