Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen besonderen Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen (z. B. TVöD), gesetzlichen Regelungen und ggf. aus dienstlichen Anweisungen ergeben. Zu den wichtigsten Pflichten zählen: 1. **Dienstleistungspflicht:** Die vertraglich vereinbarte Arbeit ist ordnungsgemäß, pünktlich und gewissenhaft zu leisten. 2. **Treuepflicht:** Angestellte müssen die Interessen ihres Arbeitgebers wahren, Loyalität zeigen und alles unterlassen, was dem Ansehen oder den Interessen des öffentlichen Dienstes schadet. 3. **Verschwiegenheitspflicht:** Über dienstliche Angelegenheiten, insbesondere personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen, ist Stillschweigen zu bewahren. 4. **Weisungsgebundenheit:** Anweisungen von Vorgesetzten sind zu befolgen, soweit sie rechtmäßig sind. 5. **Nebentätigkeiten:** Nebentätigkeiten müssen in der Regel angezeigt und ggf. genehmigt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. 6. **Fortbildungspflicht:** In bestimmten Bereichen besteht die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. 7. **Wahrung des Mäßigungsgebots:** Im dienstlichen und außerdienstlichen Verhalten ist auf die Neutralität und das Ansehen des öffentlichen Dienstes zu achten. Diese Pflichten dienen dazu, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Funktionsfähigkeit und Integrität des öffentlichen Dienstes zu sichern. Bei Verstößen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.