Die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Allgemeine Dienste, bezieht sich auf die Qualifikation und Berechtigung, eine bestimmte Position im öffentlichen Dienst zu übernehmen. Hier eine Aufschlüsselung der Begriffe: 1. **Laufbahnbefähigung**: Dies bedeutet, dass eine Person die erforderlichen Qualifikationen und Prüfungen erfolgreich abgeschlossen hat, um in einer bestimmten Laufbahn des öffentlichen Dienstes arbeiten zu dürfen. 2. **Zweites Einstiegsamt**: Dies ist eine spezifische Position innerhalb der Laufbahngruppe, die in der Regel eine höhere Qualifikation oder mehr Erfahrung erfordert als das erste Einstiegsamt. 3. **Laufbahngruppe 1**: Dies bezieht sich auf eine bestimmte Gruppe von Positionen im öffentlichen Dienst, die in der Regel niedrigere Qualifikationsanforderungen haben als die Laufbahngruppe 2. Laufbahngruppe 1 umfasst typischerweise den einfachen und mittleren Dienst. 4. **Fachrichtung Allgemeine Dienste**: Dies ist eine Spezialisierung innerhalb des öffentlichen Dienstes, die sich auf allgemeine Verwaltungsaufgaben und -tätigkeiten konzentriert. Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Person mit dieser Befähigung qualifiziert ist, eine Position im mittleren Dienst der allgemeinen Verwaltung im öffentlichen Dienst zu übernehmen.