Benötige ich eine Infektionsschutzbelehrung, wenn ich den Betrieb wechsle?

Antwort vom

Ja, als IHK-geprüfter Industriemeister in der Fachrichtung Lebensmittel benötigst du eine Infektionsschutzbelehrung, wenn du den Betrieb wechselst. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine solche Belehrung erforderlich, wenn du in Bereichen arbeitest, in denen du mit Lebensmitteln in Berührung kommst. Diese Belehrung muss in der Regel alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Es ist ratsam, sich bei deinem neuen Arbeitgeber oder dem zuständigen Gesundheitsamt zu erkundigen, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Anforderungen erfüllst.

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