Für welche Berufe ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich?

Antwort

Ein erweitertes Führungszeugnis ist in Deutschland vor allem für Berufe und Tätigkeiten erforderlich, bei denen Personen mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen arbeiten oder in besonderem Maße Verantwortung tragen. Typische Beispiele sind: - **Erzieherinnen und Erzieher** - **Lehrerinnen und Lehrer** - **Mitarbeitende in Kindertagesstätten (Kitas)** - **Pflegekräfte in der Alten- und Krankenpflege** - **Betreuerinnen und Betreuer in der Jugendhilfe** - **Trainerinnen und Trainer im Sportverein**, wenn sie mit Minderjährigen arbeiten - **Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit** - **Mitarbeitende in Schulen, Horten und Internaten** - **Personal in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen** - **Fostereltern und Pflegeeltern** - **Mitarbeitende in der offenen Jugendarbeit (z. B. Jugendzentren)** Das erweiterte Führungszeugnis wird gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) verlangt, wenn die Tätigkeit einen engen Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen beinhaltet. Auch bei bestimmten behördlichen Tätigkeiten oder im öffentlichen Dienst kann es gefordert werden. Ob ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist, entscheidet in der Regel der Arbeitgeber oder die jeweilige Behörde auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.

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