Fallen bei pauschal versteuertem privat nutzbarem Dienstfahrzeug SV-Beiträge an, und ist ein Mindestanteil betrieblicher Fahrten nötig?

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**Ja: Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt und der Vorteil pauschal nach der 1-%-Regel versteuert, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich sozialversicherungspflichtig; einen festen Mindestanteil betrieblicher Fahrten brauchst du als Arbeitnehmer dafür nicht.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/dienstwagen-sozialversicherung-HI941174.html)) ## Sozialversicherung Bei Arbeitnehmern zählt die private Nutzung des Dienstwagens als Arbeitsentgelt. Deshalb fallen darauf neben Lohnsteuer in der Regel auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Die Sozialversicherung folgt dabei grundsätzlich denselben Bewertungsregeln wie das Steuerrecht, also meist 1-%-Regel oder Fahrtenbuch. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/dienstwagen-sozialversicherung-HI941174.html)) Wichtig ist der Unterschied: **„pauschal versteuert“** wird oft umgangssprachlich für die **1-%-Regel** benutzt. Das ist aber keine Pauschalsteuer, sondern nur eine pauschale **Bewertungsmethode** des geldwerten Vorteils. Gerade deshalb bleiben SV-Beiträge normalerweise fällig. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/dienstwagen-sozialversicherung-HI941174.html)) ## Anteil betrieblicher Fahrten Einen festen betrieblichen Mindestanteil wie „mehr als 50 %“ brauchst du **bei Arbeitnehmern** für den Dienstwagen zur Privatnutzung nicht. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber dir das Fahrzeug auch privat überlässt; dann ist der Nutzungsvorteil zu versteuern und zu verbeitragen. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/dienstwagen-sozialversicherung-HI941174.html)) Die oft genannte **50-%-Grenze** betrifft vor allem **Selbständige und Unternehmer** bei der Frage, ob sie die 1-%-Regel überhaupt anwenden dürfen. Dort ist die pauschale 1-%-Methode grundsätzlich nur zulässig, wenn das Fahrzeug nachweislich zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Liegt die betriebliche Nutzung nur zwischen 10 % und 50 %, gilt diese Regel gerade nicht. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/privatnutzung-eines-betrieblichen-pkw-durch-den-unternehmer-331-allgemeines-HI13543951.html)) ## Praktische Konsequenz Für Angestellte heißt das konkret: **Privatnutzbarer Dienstwagen = meist steuer- und SV-pflichtiger geldwerter Vorteil, auch ohne Nachweis eines bestimmten betrieblichen Fahrtenanteils.** Nur Sonderfälle der echten Pauschalbesteuerung bestimmter Lohnbestandteile können in der Sozialversicherung anders behandelt werden; das ist aber nicht die normale 1-%-Dienstwagenbesteuerung. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/dienstwagen-sozialversicherung-HI941174.html))