Muss ich als Beamter eine Funktionsstelle ausüben, die ich nicht möchte?

Antwort

Als Beamter besteht grundsätzlich die Pflicht, dienstliche Anordnungen zu befolgen, was auch die Übernahme von Funktionsstellen umfassen kann. Allerdings gibt es bestimmte Regelungen und Rechte, die berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören: 1. **Dienstliche Notwendigkeit**: Die Versetzung oder Übertragung einer Funktionsstelle muss im dienstlichen Interesse liegen. 2. **Fürsorgepflicht des Dienstherrn**: Der Dienstherr muss die persönlichen Belange des Beamten berücksichtigen. 3. **Rechtsmittel**: Gegen eine Versetzung oder Übertragung kann der Beamte Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage erheben. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen oder Problemen an den Personalrat oder eine Rechtsberatung zu wenden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten