Ja, Bundeswehrsoldaten dürfen grundsätzlich einen Nebenjob ausüben, jedoch gibt es bestimmte Regelungen und Einschränkungen. Die Nebentätigkeit muss mit den dienstlichen Verpf... [mehr]
In der Regel kann ein Auszubildender einen Nebenjob annehmen, solange dieser die Ausbildungsleistung nicht beeinträchtigt. Es ist jedoch wichtig, dass der Auszubildende dies mit seinem Ausbildungsbetrieb bespricht und eine schriftliche Genehmigung einholt. Der Ausbildungsbetrieb kann eine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass der Auszubildende einen Nebenjob ausüben kann, sofern dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Ausbildung führt. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen im Ausbildungsvertrag oder in den entsprechenden Richtlinien des Unternehmens zu prüfen.
Ja, Bundeswehrsoldaten dürfen grundsätzlich einen Nebenjob ausüben, jedoch gibt es bestimmte Regelungen und Einschränkungen. Die Nebentätigkeit muss mit den dienstlichen Verpf... [mehr]