Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung eines Heilberufs, wie z.B. Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut. Mit der Approbation ist es möglich: 1. **Berufsausübung**: Du darfst den entsprechenden Heilberuf eigenverantwortlich und selbstständig ausüben. 2. **Niederlassung**: Du kannst eine eigene Praxis eröffnen oder in einer bestehenden Praxis arbeiten. 3. **Anstellung**: Du kannst in Krankenhäusern, Kliniken, Apotheken oder anderen Gesundheitseinrichtungen angestellt werden. 4. **Weiterbildung**: Du kannst an Facharzt- oder anderen spezialisierten Weiterbildungsprogrammen teilnehmen. 5. **Rezeptausstellung**: Du bist berechtigt, Rezepte für Medikamente auszustellen. 6. **Gutachten und Bescheinigungen**: Du darfst medizinische Gutachten und Bescheinigungen ausstellen. Die genauen Möglichkeiten können je nach Heilberuf und den spezifischen gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes variieren.