Sozialpädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe spielen eine wichtige Rolle bei der stationären Hilfe und der Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht. Ihre Aufgaben umfassen: 1. **Betreuung und Unterstützung**: Sie bieten Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen (z.B. Wohngruppen) eine stabile und unterstützende Umgebung. 2. **Fallmanagement**: Sie erstellen und überwachen individuelle Hilfepläne, die auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zugeschnitten sind. 3. **Zusammenarbeit mit Familien**: Sie arbeiten eng mit den Familien der Kinder und Jugendlichen zusammen, um deren Rückkehr in die Familie zu ermöglichen oder alternative Lösungen zu finden. 4. **Berichterstattung**: Sie verfassen Berichte und Stellungnahmen für das Familiengericht, die die Situation und den Fortschritt der betreuten Kinder und Jugendlichen dokumentieren. 5. **Gerichtsverfahren**: Sie nehmen an Anhörungen und Verfahren vor dem Familiengericht teil, um ihre fachliche Einschätzung und Empfehlungen einzubringen. Diese Fachkräfte sind somit ein wichtiger Bestandteil des Systems, das darauf abzielt, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sichern und zu fördern.