Welche Aufgaben und Pflichten hat die Sozialpädagogische Fachkraft im Team stationäre Hilfe beim Arbeitgeber Hansestadt Lübeck?

Antwort

Die Aufgaben und Pflichten einer Sozialpädagogischen Fachkraft im Team stationäre Hilfe bei der Hansestadt Lübeck umfassen in der Regel: 1. **Betreuung und Unterstützung**: Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen. Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Förderung der sozialen Kompetenzen und Begleitung in Krisensituationen. 2. **Erziehungsarbeit**: Umsetzung von Erziehungsplänen, Förderung der individuellen Entwicklung und Unterstützung bei schulischen und beruflichen Herausforderungen. 3. **Dokumentation und Berichtswesen**: Führen von Dokumentationen über den Betreuungsverlauf, Erstellung von Berichten und Entwicklungsplänen sowie Teilnahme an Hilfeplangesprächen. 4. **Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen**: Beratung und Unterstützung der Eltern und Angehörigen, Förderung der Familienbeziehungen und Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Institutionen. 5. **Freizeitgestaltung**: Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten und Projekten zur Förderung der sozialen Integration und persönlichen Entwicklung der betreuten Personen. 6. **Krisenintervention**: Erkennen und Bewältigen von Krisensituationen, Entwicklung von Lösungsstrategien und gegebenenfalls Einleitung von Schutzmaßnahmen. 7. **Teamarbeit**: Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team, Teilnahme an Teambesprechungen und Supervisionen sowie kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Diese Aufgaben können je nach spezifischer Einrichtung und Zielgruppe variieren. Weitere Informationen können direkt bei der Hansestadt Lübeck oder auf deren offiziellen Website gefunden werden: [Hansestadt Lübeck](https://www.luebeck.de).

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