Muss eine Arbeitsfreistellung vor einem Termin vorher genehmigt werden?

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**Ja: Wenn du für einen Termin während der Arbeitszeit freigestellt werden willst, musst du den Arbeitgeber vorher informieren und die Abwesenheit abstimmen. Einfach gehen darfst du in der Regel nicht.** ## Entscheidend ist der Grund des Termins Bei normalen, planbaren Terminen gilt: Sie sind grundsätzlich Privatsache und sollen außerhalb der Arbeitszeit liegen. Nur wenn der Termin zwingend in die Arbeitszeit fällt und sich nicht sinnvoll verlegen lässt, kann ein Anspruch auf Freistellung bestehen. Das wird aus § 616 BGB hergeleitet; arbeits- oder tarifvertragliche Regeln können das aber einschränken oder ausschließen. ([haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arztbesuch-oder-impfung-waehrend-der-arbeitszeit_76_538258.html)) ## Vorher genehmigen lassen oder nur Bescheid sagen Praktisch brauchst du **vorherige Abstimmung**. Rechtlich ist das oft weniger eine „Erlaubnis nach Belieben“ des Arbeitgebers als eine Pflicht, deine Abwesenheit vorher anzuzeigen und den Termin nachvollziehbar zu begründen. Wenn du einfach ohne Rücksprache gehst, riskierst du Ärger bis hin zur Abmahnung, selbst wenn der Termin an sich berechtigt gewesen wäre. Die notwendige Freistellung wird außerdem nur für die **unumgänglich nötige Zeit** gewährt. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/arztbesuch-bat-3-arztbesuch-bei-bestehender-arbeitsfaehigkeit-HI1423489.html)) ## Wann der Arbeitgeber dich freistellen muss Eine Freistellung kommt vor allem in Betracht, wenn der Termin medizinisch notwendig ist und **nur während der Arbeitszeit** stattfinden kann, etwa bei bestimmten Untersuchungen mit festen Zeiten. Wenn der Arzt keine Ausweichtermine anbietet, spricht das eher für einen Anspruch. Bei Gleitzeit gilt zusätzlich: Fällt der Termin in frei verschiebbare Zeit und nicht in die Kernarbeitszeit, gibt es oft keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung. ([haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arztbesuch-oder-impfung-waehrend-der-arbeitszeit_76_538258.html)) ## Die klare Praxisregel Melde den Termin **vorher**, nenne knapp den Zeitraum und dass er nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich war. Das ist der wichtige Unterschied: **Nicht jeder Termin muss „genehmigt“ werden, aber jede Abwesenheit während der Arbeitszeit muss vorher abgestimmt werden.** Wer erst hinterher Bescheid sagt, steht arbeitsrechtlich deutlich schlechter da. ([haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arztbesuch-oder-impfung-waehrend-der-arbeitszeit_76_538258.html))

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