In Nordrhein-Westfalen (NRW) kannst du eine Ausbildung zur Justizbeamtin grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren beginnen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn du bereits vor dem 18. Geburtstag... [mehr]
Genaue, bundesweit einheitliche Statistiken darüber, wie viele Bewerberinnen und Bewerber bei der amtsärztlichen Untersuchung für die Verbeamtung durchfallen, gibt es nicht. Die Durchfallquote variiert je nach Bundesland, Laufbahn (z. B. Polizei, Lehramt, Verwaltung) und den jeweiligen Anforderungen. Schätzungen und Erfahrungswerte aus verschiedenen Quellen und Foren gehen davon aus, dass etwa 5–10 % der Bewerberinnen und Bewerber die amtsärztliche Untersuchung nicht bestehen. In bestimmten Bereichen mit besonders hohen Anforderungen an die Gesundheit (z. B. Polizei, Feuerwehr) kann die Quote auch etwas höher liegen. Die häufigsten Gründe für das Nichtbestehen sind chronische Erkrankungen, psychische Vorerkrankungen, schwerwiegende körperliche Einschränkungen oder ein erhöhtes Risiko für Dienstunfähigkeit. Bitte beachte: Die Entscheidung liegt immer im Einzelfall und hängt von den konkreten gesundheitlichen Anforderungen des angestrebten Amtes ab.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) kannst du eine Ausbildung zur Justizbeamtin grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren beginnen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn du bereits vor dem 18. Geburtstag... [mehr]