Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung und Regelung von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Bürger.

Antwort

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Verwaltung und Regelung von Aufenthaltsgenehmigungen, Visa und anderen Angelegenheiten von ausländischen Staatsangehörigen in einem bestimmten Land.

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