Drei Kontrollbehörden, die den Auftraggeber während der regulären Arbeitszeit kontrollieren dürfen, sind: 1. **Finanzamt**: Überprüft steuerliche Angelegenheiten und Buchführungen. 2. **Berufsgenossenschaften**: Kontrollieren die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. 3. **Gewerbeaufsichtsamt**: Überwacht die Einhaltung von gewerberechtlichen Vorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen. Weitere Informationen findest du auf den jeweiligen Webseiten der Behörden.