Wie viel Prozent des erforderlichen Entrauchungsquerschnitts sind beim natürlichen Rauchabzug für die natürliche Zuluft erforderlich?

Antwort

Für den natürlichen Rauchabzug (RWA) wird in der Regel als Faustregel angenommen, dass die natürliche Zuluftöffnung mindestens **50 %** des erforderlichen Rauchabzugsquerschnitts betragen sollte. Das bedeutet: Wenn beispielsweise 2 m² Rauchabzugsfläche erforderlich sind, sollten mindestens 1 m² Zuluftfläche vorhanden sein. Diese Vorgabe findet sich unter anderem in der DIN 18232-2 („Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsgeräte (NRWG)“). Die exakten Anforderungen können je nach Landesbauordnung, Nutzung des Gebäudes und spezifischer Planung abweichen. Es ist daher immer ratsam, die jeweils gültigen Normen und Vorschriften sowie die Vorgaben der Brandschutzplanung zu beachten. Weitere Informationen findest du z. B. bei [DIN 18232-2](https://www.beuth.de/de/norm/din-18232-2/127964370) oder auf den Seiten von Herstellern und Fachverbänden für RWA-Systeme.

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