In Deutschland regelt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) die zulässigen Lärmpegel in Wohngebieten. Nach der TA Lärm gelten für reine Wohngebiete in der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) folgende Immissionsrichtwerte: - 35 dB(A) für allgemeine Wohngebiete - 30 dB(A) für reine Wohngebiete Diese Werte beziehen sich auf den Beurteilungspegel, der über einen bestimmten Zeitraum gemittelt wird. Es ist wichtig, dass die Lärmemissionen von Baumaßnahmen diese Grenzwerte nicht überschreiten, um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten.