Ein Wintergarten im Außenbereich kann grundsätzlich durch einen Ersatzneubau ersetzt werden, jedoch sind dabei die Regelungen des § 35 BauGB zu beachten. Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und sieht vor, dass Bauvorhaben nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden können. Ein Ersatzneubau könnte zulässig sein, wenn er den Charakter des Außenbereichs nicht beeinträchtigt und die Erfordernisse des § 35 BauGB erfüllt. Dazu gehört unter anderem, dass das Vorhaben nicht gegen die Belange des Naturschutzes oder der Landschaftspflege verstößt und dass es sich um eine privilegierte Nutzung handelt, wie beispielsweise landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu informieren und gegebenenfalls eine Bauvoranfrage zu stellen, um die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten für den Ersatzneubau zu klären.