Muss der Bauherr die Pausen der Handwerker mitbezahlen?

Antwort

Ob der Bauherr die Zeit der Pausen der Handwerker mitbezahlen muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. In der Regel sind Pausen, die im Rahmen der Arbeitszeit der Handwerker liegen, nicht separat abzurechnen, da sie Teil der Arbeitszeit sind. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen im Bauvertrag zu prüfen, da dort Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen festgelegt sein können. In vielen Fällen wird die Vergütung auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet, einschließlich der Pausen, sofern diese im Vertrag nicht anders geregelt sind.

Kategorie: Bauen Tags: Bauherr Pausen Handwerker
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