Muss eine Holzofen-Außensauna vom Schornsteinfeger abgenommen werden?

Antwort

Ob eine holzbefeuerte Außensauna vom Schornsteinfeger abgenommen werden muss, hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: - **Holzbefeuerte Öfen** (auch in Außensaunen) gelten als sogenannte „feuerungstechnische Anlagen“ und unterliegen der **Feuerstättenverordnung** (1. BImSchV) sowie den jeweiligen Landesbauordnungen. - In der Regel **müssen** fest installierte Holzöfen, auch in Außensaunen, **vor der ersten Inbetriebnahme vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen** werden. Dabei wird geprüft, ob der Ofen sicher betrieben werden kann und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. - Auch der **Anschluss an den Schornstein** und der Schornstein selbst müssen den Vorschriften entsprechen und werden kontrolliert. - Mobile oder nicht fest installierte Öfen können unter Umständen anders bewertet werden, aber auch hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Schornsteinfeger. **Fazit:** In den meisten Fällen ist eine Abnahme durch den Schornsteinfeger erforderlich. Es empfiehlt sich, vor dem Einbau und Betrieb einer holzbefeuerten Sauna den zuständigen Schornsteinfeger zu kontaktieren, um die individuellen Anforderungen und die rechtliche Situation vor Ort zu klären. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesvereinigung der Schornsteinfeger](https://www.schornsteinfeger.de/).

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