Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss grundsätzlich angewendet werden, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend modernisiert oder umgebaut wird. Wenn die Einhaltung des GEG jedoch zu Verstärkungsmaßnahmen am Tragwerk führt, kann dies je nach den spezifischen Umständen des Projekts unterschiedliche Auswirkungen haben. In der Regel sind Verstärkungsmaßnahmen am Tragwerk erforderlich, wenn die baulichen Änderungen die Standsicherheit oder die Tragfähigkeit des Gebäudes beeinflussen. In solchen Fällen müssen sowohl die Anforderungen des GEG als auch die baurechtlichen Vorschriften zur Standsicherheit beachtet werden. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen mit einem Fachplaner oder Architekten abzusprechen, um die genauen Anforderungen und möglichen Lösungen zu klären.