Winterdienst für Gehwege in BaWü?

Antwort

In Baden-Württemberg sind die Gemeinden für den Winterdienst auf Gehwegen zuständig. Die genauen Regelungen können jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. In der Regel sind die Anlieger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu räumen. Dies muss oft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt am Morgen geschehen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung über die spezifischen Vorschriften und Pflichten zu informieren.

Kategorie: Bau Tags: Winterdienst Gehweg BaWü
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