Die Anzahl der benötigten Parkplätze für eine Versammlungsstätte kann je Größe der Einrichtung, Art der Veranstaltungen und lokalen Vorschriften variieren. In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, jedoch orientieren sich viele Kommunen an den Vorgaben der Landesbauordnungen oder an den Empfehlungen der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Eine allgemeine Faustregel besagt, dass für jede 100 m² Nutzfläche etwa 1 bis 2 Parkplätze eingeplant werden sollten. Bei größeren Versammlungsstätten oder speziellen Veranstaltungen können auch andere Berechnungsgrundlagen zur Anwendung kommen. Für genauere Informationen und spezifische Anforderungen ist es ratsam, die örtlichen Bauvorschriften oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu konsultieren. Eine nützliche Quelle ist die [Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)](https://www.gesetze-im-internet.de/vst_tg/), die in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich sein kann.