Für die Baugenehmigung einer Wasserstoffanlage muss ein TGA-Planer in der Regel folgende Unterlagen ausliefern: 1. **Bauzeichnungen**: Detaillierte Pläne der Anlage, einschließlich Grundrisse, Schnitte und Ansichten. 2. **Technische Beschreibungen**: Erläuterungen zu den verwendeten Technologien, Materialien und Verfahren. 3. **Sicherheitskonzept**: Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Risikoanalysen und Notfallplänen. 4. **Nachweise zur Einhaltung von Normen**: Bestätigungen, dass die Anlage den relevanten technischen Normen und Vorschriften entspricht (z.B. DIN, VDE). 5. **Energiebedarfsermittlung**: Berechnungen zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz der Anlage. 6. **Umweltverträglichkeitsprüfung**: Falls erforderlich, Nachweise über die Umweltverträglichkeit der Anlage. 7. **Genehmigungen und Nachweise**: Vorhandene Genehmigungen von anderen Behörden, z.B. für den Umgang mit Gefahrstoffen. 8. **Anlagenbeschreibung**: Detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten der Wasserstoffanlage. 9. **Wartungs- und Betriebshandbuch**: Informationen zur Wartung und zum Betrieb der Anlage. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und spezifischem Projekt variieren, daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Behörde abzustimmen.