In Baden-Württemberg müssen Trittstufen von Außentreppen in der Regel eine Neigung 1-2% aufweisen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten und Rutschgefahr zu minimieren. Eine Verlegung ohne diese Neigung könnte gegen die geltenden Bauvorschriften oder Normen verstoßen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde oder einem Fachmann über die spezifischen Anforderungen und Vorschriften zu informieren.