Kann die Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft wegen Baumängeln verweigert werden?

Antwort

Ja, es ist möglich, dass die Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft aufgrund von Baumängeln verweigert wird. In der Regel kann der Auftraggeber die Bürgschaft einbehalten, wenn noch Ansprüche aus dem Bauvertrag bestehen, beispielsweise wegen nicht behobener Mängel oder unzureichender Leistungen. Die genauen Bedingungen hängen jedoch von den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Es ist ratsam, die spezifischen Vertragsklauseln sowie die relevanten Gesetze zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation genau zu bewerten.

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