Welche Steigung darf eine Rampe im öffentlichen Bereich haben?

Antwort

Im öffentlichen Bereich dürfen Rampen gemäß der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) eine maximale Steigung von 6 % haben. Das bedeutet, dass auf einer Länge von 1 Meter die Höhe um maximal 6 cm ansteigen darf. Für Rampen, die länger als 6 Meter sind, wird eine maximale Steigung von 5 % empfohlen. Zudem sollten bei längeren Rampen Zwischenpodeste vorgesehen werden, um die Nutzung zu erleichtern.

Kategorie: Bau Tags: Rampe Steigung Öffentlich
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