Im Statikbereich sind für Mauerwerk verschiedene Nachweise erforderlich, um die Tragfähigkeit und Stabilität zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Nachweisen gehören: 1. **Tra... [mehr]
Ja, eine statische Neubewertung bzw. Berechnung ist erforderlich, wenn anstelle einer klassischen Ortbetondecke sogenannte Filigranelemente (Halbfertigteile) mit Aufbeton verwendet werden. Der Grund: Filigrandecken bestehen aus werkseitig vorgefertigten Betonplatten (meist 4–7 cm dick), die auf der Baustelle verlegt und anschließend mit Ortbeton übergossen werden. Das Tragverhalten, die Lastabtragung, die Rissbildung und die Bemessung unterscheiden sich von einer reinen Ortbetondecke. Insbesondere müssen die Fugen, die Verbundwirkung zwischen Fertigteil und Aufbeton sowie die Bewehrung (z. B. Gitterträger) berücksichtigt werden. Die statische Berechnung muss daher auf das tatsächlich geplante System (Filigrandecke + Aufbeton) angepasst werden. Es gelten die einschlägigen Normen, z. B. DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2) und die zugehörigen nationalen Anhänge sowie ggf. Zulassungen der verwendeten Elemente. Fazit: Eine statische Neubemessung ist zwingend erforderlich, wenn das Deckensystem geändert wird.
Im Statikbereich sind für Mauerwerk verschiedene Nachweise erforderlich, um die Tragfähigkeit und Stabilität zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Nachweisen gehören: 1. **Tra... [mehr]