Welche Neigung dürfen nicht überdeckte Rampen für Tiefgaragenzufahrten nach den Bauordnungen der Bundesländer in Deutschland haben?

Antwort

Die Neigung von nicht überdeckten Rampen für Tiefgaragenzufahrten kann je nach Bundesland variieren, jedoch gibt es allgemeine Richtlinien, die häufig beachtet werden. In der Regel liegt die maximale Neigung für Rampen zwischen 10 % und 15 %. Hier sind einige Beispiele: - **Baden-Württemberg**: Maximal 15 %. - **Bayern**: Maximal 12 %. - **Nordrhein-Westfalen**: Maximal 12 %. - **Hamburg**: Maximal 10 %. Es ist wichtig, die spezifischen Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren, da es auch lokale Vorschriften und Abweichungen geben kann. Für genaue Informationen sollte die jeweilige Landesbauordnung oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde herangezogen werden.

Kategorie: Bau Tags: Neigung Rampen Bauordnungen
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