Die Neigung von nicht überdeckten Rampen ist in den Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer in Deutschland unterschiedlich geregelt. Allgemein gilt jedoch, dass Rampen für den barrierefreien Zugang eine maximale Neigung von 6 % (1:16) nicht überschreiten sollten. Bei längeren Rampen kann eine Neigung von bis zu 8 % (1:12) zulässig sein, jedoch sollte dies nur in Ausnahmefällen und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen geschehen. Es ist wichtig, die spezifischen Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren, da es Unterschiede in den Regelungen geben kann. Zudem können auch die Richtlinien für barrierefreies Bauen (z.B. DIN 18040) herangezogen werden, die Empfehlungen für die Gestaltung von Rampen geben.