Der Mindestabstand bei einer Promat-Durchführung (z. B. für Kabel, Rohre oder Lüftungskanäle) durch eine Leichtbauwand hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von den Anforderungen an den Brandschutz (z. B. Feuerwiderstandsklasse der Wand und der Durchführung) sowie den Vorgaben des Herstellers (Promat). **Allgemeine Richtwerte:** - **Mindestabstand zwischen mehreren Durchführungen:** In der Regel wird ein Abstand von mindestens 100 mm zwischen den einzelnen Durchführungen empfohlen, sofern vom Hersteller nichts anderes angegeben ist. - **Mindestabstand zu anderen Bauteilen:** Zu tragenden oder brandschutztechnisch relevanten Bauteilen sollte ebenfalls ein Abstand von mindestens 50–100 mm eingehalten werden. - **Randabstand:** Der Abstand der Durchführung zum Rand der Leichtbauwand sollte in der Regel mindestens 50 mm betragen. **Wichtige Hinweise:** - Die genauen Abstände sind immer den **Montageanleitungen und Zulassungen** des jeweiligen Promat-Systems zu entnehmen. Diese können je nach Produkt (z. B. Promat PROMASTOP®-Systeme) und Wandtyp variieren. - Die Einhaltung der **bauaufsichtlichen Zulassung** (z. B. ETA, abZ) ist zwingend erforderlich. - Bei besonderen Anforderungen (z. B. Installationsschächte, größere Durchmesser, Kombinationen mehrerer Medien) können abweichende Abstände gelten. **Empfehlung:** Für eine verbindliche Aussage solltest du die **technische Dokumentation** des verwendeten Promat-Systems konsultieren: [Promat Deutschland – Technische Dokumentationen](https://www.promat.com/de-de/brandschutz/) **Zusammenfassung:** Ohne spezifische Angaben des Herstellers gilt als Faustregel: - **Mindestens 100 mm Abstand** zwischen mehreren Durchführungen - **Mindestens 50 mm Randabstand** zur Wandkante Für dein konkretes Projekt ist jedoch immer die jeweilige Systemzulassung maßgeblich!