Ist eine Lagesicherung bei einer Fertigteiltreppe oben und unten erforderlich oder nur unten?

Antwort

Eine Lagesicherung für eine Fertigteiltreppe ist in der Regel sowohl oben als auch unten erforderlich. **Begründung:** Die Lagesicherung verhindert, dass sich die Treppe während und nach dem Einbau verschiebt oder kippt. Unten wird sie meist gegen seitliches Verschieben und Kippen gesichert, oben gegen Herausheben und horizontale Bewegungen. Die genaue Ausführung und Notwendigkeit der Lagesicherung richtet sich nach den statischen Erfordernissen, den Anschlussdetails und den Vorgaben des Herstellers sowie den einschlägigen Normen (z. B. DIN 18516, DIN EN 1992-1-1/NA). **Fazit:** In der Praxis werden Lagesicherungen sowohl am unteren als auch am oberen Auflager vorgesehen, um die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Treppe dauerhaft zu gewährleisten. Die genaue Ausführung sollte immer mit dem Statiker oder dem Fertigteilhersteller abgestimmt werden.

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