Braucht eine Firma für Stahl- und Betonbau eine Erlaubnis zur Gewerbeausübung?

Antwort

Ja, eine Firma für Stahl- und Betonbau benötigt in der Regel eine Erlaubnis zur Gewerbeausübung. In Deutschland muss jedes Gewerbe, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Zudem können je nach Art der Bauarbeiten zusätzliche Genehmigungen oder Qualifikationen erforderlich sein, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Aspekte oder spezielle Bauvorschriften geht. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde über die genauen Anforderungen zu informieren.

Kategorie: Bau Tags: Firma Erlaubnis Gewerbe
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