Welcher Abstand ist bei einem Edelstahlkamin gemäß FeuV erforderlich?

Antwort

Die FeuV (Feuerungsverordnung) regelt unter anderem die Abstände von Feuerstätten und Abgasanlagen zu brennbaren Materialien. Für Edelstahlkamine gelten spezifische Anforderungen, die in der Regel in den jeweiligen Landesbauordnungen und der FeuV festgelegt sind. Generell gilt: - Der Abstand eines Edelstahlkamins zu brennbaren Materialien sollte mindestens 40 cm betragen. - Bei isolierten Edelstahlkaminen kann dieser Abstand auf 20 cm reduziert werden, wenn die Isolierung den Anforderungen entspricht. Es ist wichtig, die genauen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten und im Zweifelsfall einen Schornsteinfeger oder Fachmann zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Kategorie: Bau Tags: Edelstahlkamin FeuV Abstand
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