Ja, Eingangshallen können als Verkehrsflächen im Sinne der DIN 277 betrachtet werden, da sie den Zugang zu einem Gebäude ermöglichen und somit Teil der Erschließung sind. In der DIN 277 werden Verkehrsflächen definiert als Flächen, die der Erschließung von Gebäuden, einschließlich Flächen den Fußgängerverkehr. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen und Definitionen in der jeweiligen Norm zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.